Die sich stetig verändernde Normenlandschaft bedingt eine regelmäßige Anpassung des Prozesses zur Erlangung der CE-Kennzeichnung. Dieser ist unabhängig davon, ob es sich bei dem Unternehmen um einen "klassischen" Maschinenbauer handelt oder um einen produzierenden Betrieb, der eine Maschine für den Eigenbedarf baut.
Inhalte
Tag 1
- Einführung in die Produktverantwortung durch einen Rechtsanwalt
- Verkehrssicherungspflichten
- Produkthaftung
- Produktsicherheit
Tag 2
- Maschinenrichtlinie
- Spezielle Richtlinien
- Wesentliche Veränderung und Gesamtheiten von Maschinen
- Normen und Recherche
Tag 3
- Theorie der Risikobeurteilung
- Risikobeurteilung zum Selbermachen (DIY)
- Umsetzung risikomindernder Maßnahmen
Tag 4
- Technische Unterlagen
- Sicherheitslebenszyklus
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
Tag 5
- Vergleich zu weiteren Richtlinien
- Zusammenfassung
- Abschlusstest
Ziele
Erwerben Sie das notwendige Wissen, um als CE-Koordinator die relevanten CE-Prozesse zu entwickeln und zu lenken, um Schadens- und Haftungsfälle sowie Regressansprüche zu vermeiden. Werden Sie zur Stütze und zum Anlaufpunkt für sicherheitsrelevante Fragestellungen zum Thema Maschinensicherheit in Ihrem Unternehmen. Lernen Sie fundierte Kenntnisse zur Maschinenrichtlinie, die Fähigkeit, eine Risikobeurteilung inhaltlich zu führen, ein Schutzkonzept zu beurteilen und neue Themen oder Anforderungen zu recherchieren. An einem umfangreichen Beispiel erläutern wir schrittweise die Erstellung der technischen Unterlagen und die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens.
Warum Sie teilnehmen sollten
Effektive CE-Prozesse: Erfahren Sie, wie Sie die relevanten CE-Prozesse optimal entwickeln und lenken können.
Kompetenz steigern: Lernen Sie, fundierte Kenntnisse zur Maschinenrichtlinie zu erwerben und anzuwenden.
Praktische Anwendung: Nutzen Sie praktische Übungen, um die Erstellung technischer Unterlagen und die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens zu erlernen.
Expertenwissen: Profitieren Sie von der Expertise eines spezialisierten Rechtsanwalts am ersten Seminartag und von Experten der Maschinensicherheit mit mehr als 10 Jahren Erfahrung an den folgenden Tagen.
Netzwerken: Fördern Sie den intensiven Erfahrungsaustausch mit anderen Fachleuten und profitieren Sie von deren Wissen und Best Practices.
Interessant für
Das Seminar richtet sich an diejenigen, die richtlinienkonforme Maschinen bis Januar 2027 herstellen, in Betrieb nehmen und/oder in Verkehr bringen wollen oder die Richtlinienkonformität nach Änderungen aufrechterhalten möchten.
CE-Beauftrage, CE-Koordinatoren und CE-Verantwortliche: Personen, die sicherstellen müssen, dass Maschinen den geltenden Richtlinien entsprechen (Hersteller und Maschinenbetreiber).
Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen: Personen, die für die Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie verantwortlich sind und diese bei der Entwicklung berücksichtigen.
Hersteller von Maschinen: Diese Personen verbinden mehrere Maschinen zu einer funktionalen Gesamtheit und stellen unvollständige Maschinen zu vollständigen, betriebsbereiten Einheiten zusammen. Sie sorgen dafür, dass alle Maschinen den geltenden Richtlinien und Normen entsprechen
Entwickler und Konstrukteure: Speziallisten, die Maschinensteuerungen (elektrisch, pneumatisch und/oder softwarebasiert) entwerfen und implementieren und dabei die neuesten Sicherheitsanforderungen berücksichtigen müssen. Sie sollten die Anforderungen aus dem Anhang I der Maschinenrichtlinie kennen und bei der Entwicklung beachten/umsetzen.
Maschinenbeschaffer/Technischer Einkäufer: Verantwortlich dafür, dass Maschinen die CE-Kennzeichnung tragen und den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.
Verantwortliche für Maschineninstandhaltung und -umbauten: Diese Personen sorgen dafür, dass Maschinen gewartet, instandgehalten und modernisiert werden, um den aktuellen Richtlinien und Normen zu entsprechen.
Weitere Informationen
Dieses Seminar kann auch als Inhouse-Veranstaltungen durchgeführt werden.
Falls keine festen Termine genannt sind, ausgebucht sind oder die Termine nicht passen, können wir auf Anfrage gerne neue Termine und Veranstaltungsorte für Sie abstimmen.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag (nur bei Präsenzveranstaltung). Für sämtliche Bestellungen gelten unsere Geschäftsbedingungen, die Sie telefonisch unter (0 52 35) 3-1 20 00 oder per E‑Mail an info@phoenixcontact.de anfordern können.