Inhalte
• Anwendung der Maschinenrichtlinie und Abgrenzung zu anderen Richtlinien
• Bedeutung harmonisierter Normen bei Konstruktion und Herstellung
• Beispiele zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen durch harmonisierte Normen
• Organisatorischer Ablauf der Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Vorgehensweise für unvollständige Maschinen
• Praxisorientierte Methoden und Prozesse zur Erreichung der Richtlinienkonformität
• Beispiele zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen durch harmonisierte Normen
• Zusammenhang der technischen Unterlagen, der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung
Ziel des Seminars
Grundlagen zur Maschinenrichtlinie und Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen, Anhang-IV-Maschinen und unvollständigen Maschinen verstehen und umsetzen.
Warum Sie teilnehmen sollten:
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand: Erfahren Sie die wesentlichen Grundlagen zur Maschinenrichtlinie und wie Sie als Hersteller die CE-Kennzeichnung bis zum 19.01.2027 nach MRL erreichen.
Erhöhen Sie Ihre Kompetenz: Lernen Sie die möglichen Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Anhang IV Maschinen sowie deren praktische und chronologische Umsetzung kennen.
Praktische Umsetzung: Erfahren Sie, was alles notwendig ist, um eine vollständige Maschine richtlinienkonform (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) zu konstruieren, zu bauen und in Verkehr zu bringen. Zudem wird dargestellt, wie das Vorgehen für unvollständige Maschinen behandelt wird.
Wettbewerbsvorteil: Vertiefen Sie Ihr Wissen über die relevanten Begriffe, Artikel und Anhänge, die Sie als Hersteller benötigen, um sich einen Vorsprung zu verschaffen.
Netzwerken: Tauschen Sie sich mit anderen Fachleuten aus der Branche aus und profitieren Sie von deren Erfahrungen und Best Practices.
Interessant für
Das Seminar richtet sich an diejenigen, die richtlinienkonforme Maschinen bis Januar 2027 herstellen, in Betrieb nehmen und/oder in Verkehr bringen wollen oder die Richtlinienkonformität nach Änderungen aufrechterhalten möchten.
CE-Beauftrage, CE-Koordinatoren und CE-Verantwortliche: Personen, die sicherstellen müssen, dass Maschinen den geltenden Richtlinien entsprechen (Hersteller und Maschinenbetreiber).
Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen: Personen, die für die Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie verantwortlich sind und diese bei der Entwicklung berücksichtigen.
Hersteller von Maschinen: Diese Personen verbinden mehrere Maschinen zu einer funktionalen Gesamtheit und stellen unvollständige Maschinen zu vollständigen, betriebsbereiten Einheiten zusammen. Sie sorgen dafür, dass alle Maschinen den geltenden Richtlinien und Normen entsprechen
Entwickler und Konstrukteure: Speziallisten, die Maschinensteuerungen (elektrisch, pneumatisch und/oder softwarebasiert) entwerfen und implementieren und dabei die neuesten Sicherheitsanforderungen berücksichtigen müssen. Sie sollten die Anforderungen aus dem Anhang I der Maschinenrichtlinie kennen und bei der Entwicklung beachten/umsetzen.
Maschinenbeschaffer/Technischer Einkäufer: Verantwortlich dafür, dass Maschinen die CE-Kennzeichnung tragen und den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.
Verantwortliche für Maschineninstandhaltung und -umbauten: Diese Personen sorgen dafür, dass Maschinen gewartet, instandgehalten und modernisiert werden, um den aktuellen Richtlinien und Normen zu entsprechen.
Weitere Informationen
Wenn Sie tiefer in das Thema CE einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen unser Tages-Seminar zur
EU-Maschinenverordnung.
Alle Seminare können auch als Inhouse-Veranstaltungen durchgeführt und individuell zusammengestellt werden.
Falls keine festen Termine genannt sind, ausgebucht sind oder die Termine nicht passen, können wir auf Anfrage gerne neue Termine und Veranstaltungsorte für Sie abstimmen.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag (nur bei Präsenzveranstaltung). Für sämtliche Bestellungen gelten unsere Geschäftsbedingungen, die Sie telefonisch unter (0 52 35) 3-1 20 00 oder per E‑Mail an info@phoenixcontact.de anfordern können.